Gehören Sie zu den 600.000 Menschen in der Schweiz, die ihre Angehörigen pflegen? Ihr Engagement sollte nicht nur anerkannt, sondern auch fair entlohnt werden.
Für die Grundpflege erhalten pflegende Angehörige eine Vergütung von CHF 37.90 pro Stunde.
Zu diesen Tätigkeiten gehören:
Unterstützung bei Körperpflege und Hygiene (z. B. Duschen, Waschen, Haar- und Mundpflege, Rasur, Toilettengang)
Hilfe beim An- und Auskleiden (inkl. Kompressionsstrümpfe)
Unterstützung bei Mobilität (Aufstehen, Hinlegen, Gehen, Umlagern, Transfer)
Assistenz bei der Nahrungsaufnahme
Der Stundenlohn von CHF 37.90 umfasst bereits Ferienzuschlag und Sozialversicherungsbeiträge.
Zusätzlich können Angehörige mit entsprechender Zusatzqualifikation für B-Leistungen vergütet werden. In diesem Fall beträgt der Stundenlohn CHF 45.50.
Wie werden Sie zum pflegenden Angehörigen?
Berechnen Sie Ihren geschätzten Lohn online
Nutzen Sie unseren Online-Lohnrechner und geben Sie relevante Informationen ein, wie z. B.:
- Ihre täglichen Pflegetätigkeiten
- Die Anzahl der Stunden pro Tag
So erhalten Sie eine erste Einschätzung zu Ihrer möglichen monatlichen Vergütung.
Beratungsgespräch – Besprechen Sie mit unserem Team Ihre Vergütungsmöglichkeiten.
Ersttermin vor Ort – Unsere Pflegefachpersonen prüfen Ihre Situation persönlich.
Vereinbarung abschließen – Unterzeichnen Sie die Vereinbarung und erhalten Sie die Unterstützung, die Ihnen zusteht.
Nun erhalten Sie einen Arbeitsvertrag von Seniorenresidenz und werden für die erbrachte Grundpflege monatlich entlohnt.
Zudem kommt Ihre persönliche Pflegefachperson regelmässig zu Ihnen nach Hause um über
aktuelle Themen zu sprechen. Unser Team ist auch telefonisch jederzeit für Sie erreichbar.
Häufige Fragen zum Lohnrechner und der Angehörigenentlohnung
Alle Grundpflegeleistungen können vergütet werden. Dazu gehören unter anderem:
Unterstützung beim Aufstehen, Hinlegen und der Mobilität
Hilfe beim An- und Auskleiden (inkl. Kompressionsstrümpfe)
Assistenz bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege)
Unterstützung bei Essen und Trinken
Hilfe beim Toilettengang
Nicht vergütet werden hingegen Betreuungs- und
Hauswirtschaftsleistungen, wie z. B. Spazieren gehen, Begleitung zu Arztbesuchen, Kochen oder Putzen, da diese nicht von der Krankenversicherung übernommen werden.
Für die erbrachte Grundpflege erhalten pflegende Angehörige einen Stundenlohn von CHF 37.90, der bereits Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag beinhaltet.
Zusätzlich erfolgt ab Erreichen des gesetzlichen Mindesteinkommens eine Anmeldung bei der Pensionskasse (2. Säule).
Beispiel:
1 Stunde Grundpflege pro Tag → ca. CHF 1’000 brutto pro Monat
1,5 Stunden Grundpflege pro Tag → ca. CHF 1’500 brutto pro Monat
Ein klassisches Pflegegeld wird in der Schweiz nicht ausgezahlt. Stattdessen können pflegende Angehörige bei Seniorenresidenz angestellt werden, um für die Betreuung eines nahen Angehörigen stundenweise vergütet zu werden.
Unser Lohnrechner ersetzt herkömmliche Pflegegeldrechner und gibt Ihnen eine erste Einschätzung über Ihre mögliche Vergütung.
Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, sich bei Seniorenresidenz anzustellen, um die Grundpflege eines nahen Angehörigen auf Stundenbasis entlohnt zu bekommen.
Ja, unser Lohnrechner berücksichtigt die von Ihnen angegebenen Stunden und berechnet Ihre mögliche Aufwandsentschädigung – egal, ob Sie täglich nur 30 Minuten oder über 3 Stunden pflegen.
Vorteil: Die Anstellung als pflegender Angehöriger kann Lohnausfälle durch ein reduziertes Arbeitspensum ausgleichen. Sie können so eine Vergütung erhalten, die einem Teilzeit- oder Vollzeitjob entspricht.
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